Für die Finanzierung von BGM-Maßnahmen gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten.

Arbeitgeber zahlt die gesamten BGM-Kosten 

  • Maßnahmen liegen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse
  •  notwendige Maßnahmen werden umgesetzt – Kosten spielen keine Rolle

Ausnutzung „600-Euro-Paragraph“

  • Gesetzliche Regelung zur Unterstützung BGM (§ 3, 34 EStG)
  • Möglichkeit Maßnahmen des BGM steuerlich geltend zu machen
  • bis zu einem Freibetrag von 600 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Gehalt steuerfrei
  • Maßnahmen müssen gemäß §20 SGB V gestaltet werden

Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge

  • Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge (§ 8, 2 Satz 9 EStG)
  • maximale Grenze liegt bei 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat
  • keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Maßnahmen

Förderung nach §20/20b 5. Sozialgesetzbuch

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen.
  • die Förderung der jeweiligen Maßnahme ist eine individuelle Entscheidung der Krankenkasse