Für die Finanzierung von BGM-Maßnahmen gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten.
Arbeitgeber zahlt die gesamten BGM-Kosten
- Maßnahmen liegen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse
- notwendige Maßnahmen werden umgesetzt – Kosten spielen keine Rolle
Ausnutzung „600-Euro-Paragraph“
- Gesetzliche Regelung zur Unterstützung BGM (§ 3, 34 EStG)
- Möglichkeit Maßnahmen des BGM steuerlich geltend zu machen
- bis zu einem Freibetrag von 600 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Gehalt steuerfrei
- Maßnahmen müssen gemäß §20 SGB V gestaltet werden
Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge
- Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge (§ 8, 2 Satz 9 EStG)
- maximale Grenze liegt bei 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat
- keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Maßnahmen
Förderung nach §20/20b 5. Sozialgesetzbuch
- Die gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen.
- die Förderung der jeweiligen Maßnahme ist eine individuelle Entscheidung der Krankenkasse