Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Alle Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“  dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Pflicht zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und möglicher Gefahrenursachen und Gegenständen regelt § 5 ArbSchG. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und die Dokumentation der Maßnahmenumsetzung müssten nach § 6 dokumentiert werden. Auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird im Arbeitsschutzgesetz § 5  gefordert.

Die steigenden Fehltage aufgrund von Arbeitsunfähigkeit mit psychischem Hintergrund untermauern die Notwendigkeit.

Erklären lässt sich dieser Anstieg durch die Enttabuisierung des Themas Psyche,  aber vor allem auch durch den Wandel der Anforderungen bei der Arbeit. Die physischen Anforderungen im Sinne körperlicher Arbeit werden immer geringer, dafür steigen die psychischen Anforderungen.  Gefordert sind Fähigkeiten wie mit ständigen Veränderungen, hohem Konzentrations- und Leistungsdruck, ständiger Erreichbarkeit und einer Flut von Mails und Informationen umgehen zu können.

Die Gefährdungsbeurteilung stellt gerade für kleine Unternehmen eine große Herausforderung dar. Es gibt zwar viele Empfehlungen für die Durchführung, aber diese sind weit gestreut über unzählige Literatur und alleine die Suche nach der passenden Methode oft ein zeitfressender Prozess. Übersehen wird oft aber die große Chance, welche die Ergebnisse liefert. Sie zeigen Stärken und Schwächen des Unternehmens auf und bietet daher ein großes Potential um langfristig die Produktivität zu halten oder zu steigern.


Das Thema Gefährdungsbeurteilung steht schon zu lange auf Ihrer Agenda ohne umgesetzt zu werden? Gerne Unterstütze ich Ihr Unternehmen in der Auswahl der passenden Tools und in der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. 

Kontakt