Alle Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Bestandteil ist auch die Beurteilung psychischer Belastungen, was bei dem stetigen Anstieg der Arbeitsunfähigkeit über die letzten Jahre nicht verwunderlich ist.
Gerade für kleine Unternehmen stellt die psychische Gefährdungsbeurteilung eine große Herausforderung dar. Es gibt zwar viele Empfehlungen für die Durchführung, aber diese sind weit gestreut über unzählige Literatur und alleine die Suche nach der passenden Methode oft ein zeitfressender Prozess. Die Pflicht nach §5 ArbSchG wird, wenn überhaupt, eher als notwendiges Übel empfunden. Übersehen wird oft aber die große Chance, welche die Ergebnisse liefert. Sie zeigen Stärken und Schwächen des Unternehmens auf und bietet daher ein großes Potential um langfristig die Produktivität zu halten oder zu steigern.